Die Vertragsleistungen, die von der Krankenkasse bezahlt werden, umfassen die Beratung durch die Hebamme während der Schwangerschaft und die Betreuung über Hausbesuche nach der Geburt.
Hebammenberatung
Eine Beratung durch die Hebamme zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche wird vollständig von der Krankenkasse bezahlt und ist Teil des Mutter-Kind-Passes. Bei einer geplanten ambulanten Geburt (Entlassung innerhalb 24 Stunden nach der Geburt) sind maximal zwei Hausbesuche während der Schwangerschaft möglich. Ein Hausbesuch kann ab der 32. Schwangerschaftswoche auch bei stationärer Geburt vereinbart werden. Dieser Hausbesuch wird von den Wochenbettvisiten abgezogen.
Die Hebammenberatung umfasst:
- Wahl des Geburtsortes,
- Ernährung und Bewegung in der Schwangerschaft und
- gesundheitsförderndes und präventives Verhalten
Betreuung in Form von Hausbesuchen
Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt besuche ich Sie täglich. Bei Bedarf gibt es auch die Möglichkeit bis zu sieben weitere Hausbesuche vom 6. Tag bis zur 8. Lebenswoche des Kindes in Anspruch zu nehmen.
Im Falle einer Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnittentbindung komme ich nach der Entlassung täglich zu Ihnen bis zum 6. Tag. Danach sind sieben weitere Hausbesuche vom 7. Tag bis zur 12. Lebenswoche des Kindes möglich.
Ein Hausbesuch beinhaltet u.a.
- Gespräch
- Kontrolle der Rückbildung
- Stillberatung
- Nabel- und Gewichtskontrolle
- Verabreichung Vitamin K
- Durchführung der PKU Blutabnahme etc.